Hausordnung

Wir möchten, dass für alle unsere Gäste der Besuch im WEBALU in guter Erinnerung bleibt.
Die nachfolgende Bade- und Saunaordnung ist daher für alle Gäste verbindlich.

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Haus- und Badeordnung

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1.   Verbindlichkeit und Zweck

Die Bade- und Saunaordnung ist für alle Besucher des Hallen- und Freibades WEBALU verbindlich, auch wenn Sie nur einzelne Angebotselemente nutzen (Sauna, Bad oder Gastronomie).

Das Hallen- und Freibad WEBALU ist eine Einrichtung, die jedem Besucher ein Höchstmaß an Freizeitvergnügen bereiten soll. Diese Haus- und Badeordnung soll darüber hinaus Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit garantieren.

Mit dem Lösen der Eintrittskarte und mit der Aushändigung des Schrankschlüssels erkennt der Besucher die Haus- und Badeordnung an.

Bei Vereins- oder Gemeinschaftsveranstaltungen ist der Vereins- oder Übungsleiter, beim Schulschwimmen ist die Aufsichtsführende Lehrperson für die Beachtung der Haus- und Badeordnung verantwortlich.

 

2.   Öffnung,  Einlass, Eintritt

Die Öffnungszeiten sind in dem Eingangsbereich des WEBALU ausgehängt. Die Bade- und Saunazeiten richten sich nach dem gelösten Tarif. Bei Überschreiten ist ein entsprechender Betrag nachzuzahlen. Die Schließzeiten beziehen sich auf den Zeitpunkt des Verlassens des Hauses. Die Bad- und Saunazeit im WEBALU endet 15 Minuten vor Schließung, d. h. zu diesem Zeitpunkt sind die Bereiche zu verlassen.

Die Geschäftsleitung kann die Benutzung des WEBALU ganz oder teilweise einschränken (u. a. betriebliche Störungen, Sanierungen, Revision). Ansprüche gegen den Betreiber oder Reduzierung des gelösten Eintrittstarifs sind aus diesem Grunde ausgeschlossen.

Aus sicherheitstechnischen Gründen werden Bereiche im WEBALU teilweise kameraüberwacht. Die Aufzeichnungen können nur im Verdachtsfall von der Geschäftsleitung und der Polizei eingesehen werden.

Personen mit schweren geistigen Behinderungen sowie Epileptiker dürfen nur mit Begleitperson in das Bad und müssen dies umgehend dem Badpersonal mitteilen.

Nichtschwimmer und Kinder bis zu 7 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung einer geeigneten und verantwortlichen erwachsenen Person gestattet.

Keinen Zutritt zum Bad haben Personen mit ansteckenden Krankheiten, Personen mit offenen

Wunden, Hautausschlägen oder anstoßerregenden Krankheiten sowie Personen, die betrunken sind oder unter Einfluss berauschender Mittel stehen.

Die Zulassung von Schwimmvereinen, Schulklassen und sonstigen geschlossenen Abteilungen wird besonders geregelt. Gruppen, insbesondere mit Nichtschwimmern, sind anzumelden. Die Gruppe ist vor Nutzung des Hauses mit der speziellen Gruppenbelehrung zu belehren. Das Formular wird an der Kasse ausgefüllt, die Belehrung erfolgt durch die Mitarbeiter des Badbereiches.

Sind Teile des Betriebes aufgrund von Foto-und Filmaufnahmen, Veranstaltungen, Kursen u. Ä. nicht zu benutzen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Reduzierung bereits gelöster Eintrittspreise.

Tiere dürfen nicht mitgenommen werden.

Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen. Für Gutscheine/Geldwertkarten, die verloren gegangen sind oder nicht eingelöst werden, wird weder Ersatz geleistet noch Geld zurückerstattet. Eine doppelte Rabattierung jeder Art ist grundsätzlich ausgeschlossen. Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

Mit dem Lösen einer Eintrittskarte entsteht kein Anspruch auf eine Sitz- oder Liegemöglichkeit (Stuhl, Liege etc.). Das Reservieren von Sitz-und Liegeflächen mit Handtüchern, Taschen oder anderen Gegenständen ist nicht gestattet. Falls Gegenstände zu diesem Zwecke dort abgestellt werden, dürfen diese vom Personal des WEBALU selbständig oder nach Aufforderung durch Gäste entfernt werden.

 

3.   Allgemeiner Aufenthalt, Verweilen

Die Öffnungszeiten werden von der Geschäftsleitung festgesetzt und öffentlich bekanntgegeben.

Nichtschwimmer dürfen ohne Begleitung nur die ausgewiesenen Nichtschwimmerbereiche nutzen.

Die Erlaubnis von Schwimmflossen bzw. Monoflossen in den gesamten Schwimmbecken liegt im Ermessen des Schwimmmeisters.

Die Bade- und Saunagäste haben sich so zu verhalten, dass die Sicherheit und Ordnung sowie die Sauberkeit innerhalb des WEBALU nicht gefährdet werden.

Jeder Besucher ist verpflichtet, sich vor dem Betreten der Schwimmhalle und der Saunaanlage bzw. vor dem Benutzen des Außenbeckens gründlich zu reinigen.

Jeder Gast muss das in Bädern bestehende erhöhte Unfallrisiko beachten, das durch nass belastete Bodenflächen entsteht. Deshalb ist in den gesamten Gastbereichen besondere Vorsicht geboten. Es sollten grundsätzlich außerhalb der Becken rutschfeste Badeschuhe getragen werden.

Mutwillige Verunreinigungen werden mit einem Reinigungsentgelt  belegt. Die Höhe des Reinigungsentgeltes liegt im Ermessen des Betreibers, beträgt jedoch mindestens 25,- €.

Jeder Gast hat sich so zu verhalten, dass sich kein anderer Gast durch ihn belästigt fühlt.

Seife oder andere Körperreinigungsmittel dürfen ausschließlich in den Duschanlagen  verwendet werden.

Lüftungsgitter an den Fensterfassaden sowie sämtliche Türen (insbesondere Notausgänge) dürfen nicht mit Liegen, Taschen, Handtüchern oder anderen Gegenständen belegt bzw. zugestellt werden.

Bei der Benutzung der Wasserrutsche sind die ersichtlichen Hinweistafeln sowie die Anforderungen des Personals unbedingt zu beachten.

Auf die am Beckenrand angegebenen Wassertiefen ist zu achten.

Intime Handlungen im Bad- und Saunabereich sind zu unterlassen. Diese werden mit Hausverbot ohne Erstattung bereits entrichteter Eintrittsgelder – und Strafanzeige geahndet.

 

4.   Saunieren

Es wird empfohlen, die im Saunabereich ausgehängte Saunaordnung zu beachten.

Der Aufenthalt im Saunabereich ist nur unbekleidet gestattet.

Vor dem Benutzen der Saunaanlage hat sich der Badegast gründlich zu reinigen und abzutrocknen.

In den Schwitzkammern ist ein Liege- und Sitztuch unter den ganzen Körper (einschließlich der Füße) zu legen, um somit Verunreinigungen der Bänke zu vermeiden.

Eigene Aufgussmittel dürfen nicht mitgebracht und angewandt werden. Aufgüsse dürfen nur vom Personal durchgeführt werden.

Kinder und Jugendliche  unter 16 Jahren haben nur in Begleitung einer erwachsenen Begleitperson Zutritt zur Sauna.

Der Zutritt in unseren Saunabereich ist unter übermäßigem Alkoholeinfluss nicht gestattet.

 

5.   Verbote

Es ist nicht gestattet,

·        den Barfußgang vor den Garderobenschränken, die Duschräume sowie den gesamten Bad – und Saunabereich mit Straßenschuhen zu betreten.

·        Gegenstände, die unter Gewalteinwirkung zerbrechen, z. B. Glas, Porzellan, alkoholische Getränke etc. mitzubringen.

·        die Badezonen und das Schwimmbecken zu verunreinigen.

·        sich zu rasieren, Haare zu färben und Pediküre/Maniküre durchzuführen.

·        im Sauna,-  Bad- und Gastronomiebereich zu rauchen (inkl. elektronische Zigaretten) ausgenommen sind die dafür vorgesehenen Plätze im Außenbereich.

·        von den Beckenrändern ins Wasser zu springen,

·        zu rennen,

·        an den Einstiegsleitern oder anderen Haltestangen zu turnen,

·        Waffen oder Werkzeuge in die Anlage zu bringen.

·        Notausgänge mit Liegen oder anderen Gegenständen zu verstellen

·        der Gebrauch von Rundfunk- und Fernsehgeräten , Musik- und Signalinstrumenten sowie Ferngläser mitzubringen und diese zu benutzen.

·        Taucher, – sowie Schwimmbrillen in den Becken textilfreier Bereiche zu nutzen

·        das Ausspucken auf den Boden oder in das Badewasser.

·        das Fotografieren und Filmen von Personen ohne deren Einwilligung.

·        das Verteilen von Werbematerial jeder Art, dies gilt ebenfalls auf dem Parkplatz.

·        im Saunabereich Mobiltelefone zu benutzen.

·        das Benutzen des Schwimmerbeckens durch Nichtschwimmer.

Das Benutzen der Schwimmbecken und Pools ist nur mit ordnungsgemäßer Badebekleidung gestattet. Das Tragen von T-Shirts, Hemden, Unterwäsche und Mehrzweckhosen ist nicht zulässig.

Babys und Kleinkindern ist generell eine Schwimmwindel anzulegen.

Im Restaurant gekaufte Speisen und Getränke dürfen nur im Restaurantbereich, auf den Terrassen, im Außenbereich oder an der Saunabar verzehrt werden. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist im Restaurantbereich verboten.

 

6.   Werbeverbot

Die Verteilung von Werbung und die Durchführung von Promotion-Aktionen jeglicher Art sind im Hallen- und Freibad WEBALU und auf den dazugehörigen Wegen/Parkplätzen ohne ausdrückliche Genehmigung der Geschäfts-/Betriebsleitung nicht gestattet.

Geldsammlungen jeder Art sind verboten.

Das gewerbliche Fotografieren und Filmen von Gästen ist ohne ausdrückliche Gestattung der Geschäfts-/Betriebsleitung untersagt.

 

7.   Verhalten im Notfall

Bei Ertönen des Alarmsignals bzw. der Durchsage durch das Personal ist das Bad auf  kürzestem Weg zu verlassen. Es ist Ruhe zu bewahren, um Panik zu vermeiden.

Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

 

8.   Haftung

Sämtliche Bade- und Saunaeinrichtungen sind von den Besuchern pfleglich zu behandeln.

Jeder Besucher haftet für Schäden, die er durch mißbräuchliche Benutzung, schuldhafte Verunreinigung oder Beschädigung verursacht hat.

Die Beaufsichtigung von Kleinkindern obliegt den Eltern und Erziehungsberechtigten.

Für Schäden, die von Kindern herbeigeführt werden, haften die Eltern oder Erziehungsberechtigten.

Für die Beschädigung oder das Abhandenkommen der in das WEBALU mitgebrachten Sachen – egal wo sie deponiert wurden – wird keine Haftung übernommen.

Dem Gast wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit ins Bad zu nehmen. Falls der Gast dennoch Wertgegenstände mit sich führt, wird ihm empfohlen, diese in den einzelnen Wertschließfächern zu deponieren. Von Seiten des WEBALU werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Dies gilt auch, wenn diese im Garderobenschrank und/oder Wertschrank eingeschlossen wurden. Es liegt allein in der Verantwortung des Gastes, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder Wertfaches dieses ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel sorgfältig aufzubewahren.

Jeder Besucher muss seinen Schrankschlüssel bzw. Wertfachschlüssel so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Die beiden genannten Gegenstände sind während des gesamten Aufenthalts immer am Körper (Armband) zu tragen, bei Wegen im gesamten Objekt bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Gastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Gast. Bei schuldhaftem Verlust vom Schrankschlüssel wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 50 € in Rechnung gestellt. Wird der Schrankschlüssel wieder gefunden, wird der Betrag abzüglich der tatsächlich entstandenen Kosten zurückerstattet.

Die Nutzung aller Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.

Für unsere ergänzenden Angebote wie z. B. Masken, Peelings, Aufgüsse etc. und eventuell hieraus auftretende Hautirritationen wird keine Haftung übernommen. Dieser Haftungsausschluss gilt ebenfalls für dadurch verursachte Verunreinigungen an Textilien. Auch für eventuell auftretende Verfärbungen,  Bleichungen oder Beschädigungen an der Badebekleidung oder Schmuck/Uhren lehnt der Betreiber jegliche Haftung ab.

Für entstehende körperliche und gesundheitliche Schäden während der Teilnahme an den Kursen sowie der Wassergymnastik wird keine Haftung übernommen.

Bei höherer Gewalt und Zufall sowie Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden (z. B. Stromausfall, Gewitter) haftet das Hallen- und Freibad WEBALU nicht.

Gegenstände, die im Bad gefunden werden, sind an der Kasse abzugeben. Über die Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.

Bei winterlicher Witterung kann es zu einem eingeschränkten Winterdienst sowohl auf den Park- und Außenflächen als auch in Garten- und Außenbeckenbereichen des WEBALU kommen. Die Benutzung der Außenflächen bei winterlicher Witterung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

 

9.   Sonstiges

Das WEBALU-Team und dafür beauftragte Personen (Sicherheitsdienst) üben gegenüber allen Gästen das Hausrecht aus.

Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten.

Das Personal ist berechtigt, Besucher, welche die Sicherheit und Ordnung gefährden, andere Badegäste belästigen oder gegen die Bestimmungen dieser Haus- und Badeordnung verstoßen, von der weiteren Nutzung auszuschließen (Hausverbot). In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht erstattet bzw. eingefordert. Bei Nichtbefolgung dieser Anweisung macht sich der Besucher des Hausfriedensbruches strafbar.

Wer sich widerrechtlich Zutritt zum Gelände verschafft, muss mit einer Strafanzeige rechnen.

Beschwerden, Wünsche oder Anregungen nimmt jeder Mitarbeiter des WEBALU entgegen oder schreiben Sie uns eine freundliche und leserliche Webalupost, die sich im Eingangsbereich an der Kasse befindet.

 

10.   Ausnahmen

Die Haus– und Badeordnung gilt für den allgemeinen Bade-, Rutschen- und Saunabetrieb des gesamten WEBALU. Bei Sonderveranstaltungen können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.

 

Werdau, den 01.09.2017                              

(in Überarbeitung der Fassung vom 09.03.2010)

Saunaordnung

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1. Allgemeines

1. Für die Benutzung der Anlage ist die im Eingangsbereich aushängende Haus- und Badeordnung verbindlich. Für den Saunabereich gilt dazu ergänzend die Saunaordnung.

2. Der Saunabereich gilt als FKK-Bereich. Bitte beachten Sie, dass die Körperreinigung sowie die Benutzung aller Saunen und Wasserbecken ohne Ausnahme unbekleidet erfolgt.

3. Grundsätzlich dürfen nur gesunde Personen den Saunabereich nutzen. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, vorab einen Arzt zu konsultieren, um mögliche Komplikationen auszuschließen.

4. Es ist nicht gestattet, Notausgänge oder Türen mit Liegen, Taschen oder anderen Gegenständen zu verstellen.

5. Es ist nicht gestattet, im Saunabereich Mobiltelefone, Tabletts und Laptops zu benutzen.

 

2. Körperreinigung

1. Allgemeine Grundsätze der Hygiene setzen vor dem Beginn des Saunabades eine Körperreinigung

voraus. Es empfiehlt sich, den durch das Duschwasser befeuchteten Körper vor Betreten der Saunen

wieder abzutrocknen.

2. Nach dem Verlassen der Saunen benutzen Sie bitte das Tauchbecken und das Außenbecken erst,

nachdem Sie den Körper durch Abduschen von Ihrem Schweiß gereinigt haben.

3. Bürstenmassagen o. ä. sind in der gesamten Anlage aus hygienischen Gründen  nicht gestattet. 

4. Es ist nicht gestattet, sich zu rasieren, Haare zu färben und Pediküre/Maniküre durchzuführen.

 

3. Verhalten in den Saunen

1. Bitte benutzen Sie die Trockensaunen mit einem ausreichend großen Badetuch. Vermeiden Sie bitte jede Verunreinigung der Bänke.

Bitte denken Sie daran, Ihre Handtücher beim Verlassen der Sauna mitzunehmen. Jedes Trocknen von Handtüchern oder Wäsche in der Sauna unterlassen Sie bitte, mit Rücksicht auf die anderen Sauna-Badegäste.

2. Bei Benutzung der Saunakabinen beachten Sie bitte, dass die hohen Temperaturen, 40° C am Fußboden und bis zu 100° C an der Decke, geradezu charakteristisch sind. Entsprechende Vorsicht ist geboten. Technische Einbauten (z. B. Saunaheizgeräte-Öfen, Heizkörper, Lüftungseinlässe, Schutzgitter und Messfühler) dürfen nicht mit Gegenständen -Handtüchern-  belegt werden (Brandgefahr).

3. Die ebenfalls typisch aufsteigenden Bänke verlangen von Ihnen ein vorsichtiges Besteigen der einzelnen Stufen. Gleiches gilt für das Wiederhinabsteigen. Geländer gehören nicht zur üblichen Ausstattung.

4. Die Saunakabinen betreten Sie bitte barfuß. Ihre Badesandalen können Sie vor der Saunakabine abstellen. Sitzunterlagen aus Schaumgummi, Plastik oder Papier benutzen Sie aus hygienischen Gründen bitte nicht in den Saunakabinen.

5. Nehmen Sie Rücksicht auf andere Badende und verweilen Sie ruhig in den Saunakabinen auf Ihrem Platz. Zeitungen lesen oder lautes

Erzählen in den Saunakabinen ist nicht erlaubt. Wir empfehlen Ihnen entspanntes Sitzen oder Liegen mit abschließendem Aufsitzen bevor Sie die Saunakabine verlassen.

6. Aufgüsse auf dem Ofen dürfen grundsätzlich nur vom Saunapersonal durchgeführt werden. Eine Haftung für Schäden, die durch fahrlässiges Verhalten der Sauna-Badegäste verursacht wurde, wird nicht übernommen.

7. Das Mitbringen von stark riechenden Essenzen, Saunahonig, Lotionen oder Saunasalz ist nicht gestattet.

8. Bitte schließen Sie die Türen beim Verlassen der Saunakabinen leise. Die Aufenthaltsdauer in den Saunakabinen richtet sich nach Ihrem eigenen Wohlbehagen.

9. Schaben, Kratzen, Bürsten und anderes Hantieren in den Saunakabinen bitten wir Sie, aus hygienischen Gründen zu unterlassen.

 

4. Verhalten im Außenbereich

1. Wir empfehlen Ihnen, nach dem Saunieren den Freiluftbereich aufzusuchen. Zur Stabilisierung der Kreislaufverhältnisse ist es günstig, wenn Sie Ihr Freiluftbad mit ruhigen Schritten verbringen. Gymnastik ist ebenso nicht zu empfehlen wie das Stillstehen.

2. Beim Atmen im Freiluftbad achten Sie bitte auf Ihren Atemrhythmus. Es sollte nicht übermäßig eingeatmet werden, weil dieses sonst zu einer Hyperventilation führt.

3. Wir bitten Sie, im gesamten Saunabereich um ein ruhiges und dezentes Verhalten.

4. Das Rauchen (inkl. elektronischen Zigaretten) ist nur an dem dafür vorgesehenen Platz gestattet.

 

5. Verhalten im Kalt- und Warmwasserbereich

1. Bei der Benutzung der Körperduschen folgen Sie bitte den Ratschlägen des Saunapersonals.

2. Vor der Benutzung des Tauchbeckens reinigen Sie Ihren Körper von Schweiß. Mit Rücksicht auf die anderen Badegäste und zur Vermeidung

von Unfällen darf in das Tauchbecken nicht eingesprungen werden.

3. Bitte benutzen Sie vor der Benutzung des Tauchbeckens keine Einreibemittel.

4. Achten Sie bitte auf ökologisch sinnvolle Nutzung des Duschwassers. Vermeiden Sie bitte das gleichzeitige Offenhalten mehrerer Brausen.

5. Die Benutzung der Fußwärmebecken dient der Erwärmung der Füße und der Kreislaufstabilisierung. Bitte benutzen Sie die Becken weder zur Fußreinigung noch zum Baden und erklären Sie das bitte auch Ihren Kindern.

 

6. Verhalten im Ruheraum

1. Mit Rücksicht auf das Ruhebedürfnis aller Gäste ist im gesamten Sauna-Ruhebereich sowie in den Dampfbädern auf angemessener Lautstärke zu achten.

2. Benutzen Sie die Liegen bitte nur im Bademantel oder mit einem den Körper völlig umhüllenden Badetuch.

3. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist in den Ruheräumen und Saunakabinen untersagt.

 

7. Verhalten im Gastronomiebereich

1. Bitte beachten Sie die allgemeinen Umgangsformen eines Restaurants und bewegen Sie sich im „Bereich zwischen Schamgefühl und Lebenslust“.

2. Bitte nutzen Sie das vielfältige Angebot unserer Gastronomie und unterlassen Sie bitte das Mitbringen von Speisen und Getränken. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist im Restaurantbereich verboten.

3. Sollten Sie Fragen oder Probleme haben, wenden Sie sich bitte an unser Servicepersonal, welches gern für Sie da ist.

4. Im Gastronomiebereich gilt es, einen Bademantel bzw. ein Handtuch sich umzulegen.

 

Werdau, den 01.09.2017
(in Überarbeitung der Fassung vom 09.03.2010)